Die gebührenpflichtige Parkzeit dauert von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr, wobei die erste halbe Stunde und die Mittagszeit von 12 bis 13.30 Uhr kostenlos sind. Im Sommerbetrieb von Juni bis August ist auch das Parkieren am Sonntag gebührenpflichtig.
Die neue Regelung bringt eine Angleichung an die übrigen öffentlichen Parkplätze auf dem Gemeindegebiet und insbesondere ans Sportzentrum. Sie soll das Langzeitparkieren verhindern und damit die Verfügbarkeit von Parkplätzen für Badigäste, das Gewerbe und alle übrigen Nutzerinnen und Nutzer erhöhen.