Mit den neuen Bestimmungen soll unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Gemeinde die Feuerweiher der Feuerweiherkorporationen übernehmen kann. Ausserdem ist eine leichte Anpassung der Feuerwehrersatztaxe vorgesehen, da der Bereich Feuerwehr in den letzten Jahren jeweils mit einem Defizit abschloss.
Der Gemeinderat hat entschieden, dazu ein Vernehmlassungsverfahren in der Bevölkerung durchzuführen. Das Dokument mit dem Vergleich der aktuellen und den vom Gemeinderat neu vorgeschlagenen Bestimmungen finden Sie unter www.stein-ar.ch.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum vorgelegten Vorschlag Stellung zu nehmen und Bemerkungen dazu einzureichen.
Die Stellungnahme ist der Gemeindeverwaltung z.H. Gemeindeschreiber Fabian Hüni (fabian.hueni@stein.ar.ch) einzureichen. Die Frist zur Stellungnahme dauert bis am 21. April 2021.