Die Gesetzesanpassung basiert auf dem indirekten Gegenvorschlag zur SP-Prämien-Entlastungsinitiative und sorgt mit klaren bundesrechtlichen Vorgaben dafür, dass kantonale Sparmassnahmen nicht länger auf Kosten der Schwächsten gehen können – ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Finanzierung unseres Gesundheitssystems.
Denn die unsozialen Kopfprämien treffen Haushalte in bescheidenen Verhältnissen besonders hart. Immer häufiger reicht die heutige Prämienverbilligung nicht mehr aus, um diese Ungerechtigkeit abzufedern. Das System verfehlt zunehmend seinen sozialen Auftrag.
Die SP fordert deshalb, dass künftig mindestens die 30 Prozent der Bevölkerung mit dem geringsten Einkommen Anspruch auf eine Verbilligung haben. Gleichzeitig soll die Anspruchsberechnung automatisiert auf Basis der Steuerveranlagung erfolgen. Das macht den Zugang einfacher, verständlicher, unbürokratischer – und stellt sicher, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Für die SP AR ist klar: Die Prämienverbilligung ist kein Almosen, sondern ein zentrales Instrument sozialer Gerechtigkeit. Sie muss dringend gestärkt werden.