Das 2017 revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Als geeignet eingestuft werden in Appenzell Ausserrhoden die Gebiete Waldegg (Speicher/Teufen), Honegg (Trogen/Wald), Gstalden (Heiden/Wald), Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais/Trogen) und Sonder (Walzenhausen/Wolfhalden).
Am 5. Februar startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren für diese Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Bevölkerung ist zum Mitwirken bis zum 26. April 2024 eingeladen. Auf der Website www.ar.ch/windenergie können sich Interessierte über die Planung informieren und sich einbringen. Die Rückmeldungen zur Mitwirkung werden ab Mai ausgewertet und in einen Mitwirkungsbericht verfasst. Dieser wird voraussichtlich bis in das 3. Quartal 2024 erarbeitetet. Der Regierungsrat wird die vorliegende Richtplananpassung basierend auf dem Mitwirkungsergebnis überprüfen und anschliessend erlassen. Die Richtplananpassung ist später durch den Ausserrhoder Kantonsrat und den Bund zu genehmigen.
Zwei Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung
Damit die Bevölkerung im Vorfeld über das Vorhaben direkt informiert wird, setzt das Departement Bau und Volkswirtschaft zwei öffentliche Informationsveranstaltungen an, und zwar am 14. Februar in Teufen und am 20. Februar in Heiden. An den beiden Anlässen erläutern Regierungsrat Dölf Biasotto sowie Mitarbeitende der federführenden kantonalen Amtsstellen der interessierten Bevölkerung die vorgesehene Richtplananpassung und klären Fragen. Die Anlässe sind kostenlos; eine Anmeldung aus organisatorischen Gründen via www.ar.ch/windenergie ist erwünscht. Dort sind auch detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen, zur Vernehmlassung und zur Mitwirkung sowie zur Windenergie in Appenzell Ausserrhoden aufgeschaltet.