Da es sich um einen grossen Gewerbeneubau an einer gut einsehbaren und baulich anspruchsvollen Hanglage handelt, werden die erhöhten Anforderungen an Erschliessung und Bauweise in einem Sondernutzungsplan geregelt. Diesen hat der Gemeinderat genehmigt und zur öffentlichen Planauflage freigegeben. Der Sondernutzungsplan mit Planungsbericht liegt vom 31. Mai bis 29. Juni in der Eingangshalle des Gemeindehauses öffentlich auf.
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